In der EU gilt wie bei uns: Die Milcherzeuger können auf die Dauer nicht unter den Produktionskosten verkaufen. So werden sie mit Direktzahlungen am Leben erhalten. Das Geld um diese Differenz auszugleichen wird auch in Brüssel immer knapper. Es ist allen klar: Die Milchauszahlungspreise müssen steigen. Um bessere Preise am Markt zu erreichen, brauchen die Produzenten aber eine bessere Marktstellung. Dies wäre eher möglich, wenn die Liefermengen als Vertragsmengen fixiert werden. Mit dem Artikel 148 der GAP wird deshalb gefordert, dass in den Milchkaufverträgen fixe Mengen vereinbart werden.
Gegen dieses Vorhaben kam bisher aus Deutschland erbitterter Widerstand. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Widerstand mit einer neuen Regierung nun schwindet und der Milchmarkt wieder etwas ins Gleichgewicht kommt.
Nötig wäre es auch bei uns! Das Gestürm um den Abbau des zu hohen Butterlagers zeigt, wie unterschiedlich die Ansichten sind, wie man den Milchmarkt im Gleichgewicht halten soll. In einem Punkt scheint sich die gesamte Milchbranche bemerkenswert einig zu sein: „Niemand will C-Milch“, heisst es. BIG-M geht davon aus, dass diese Aussage für die Milchproduzenten und die Milchhändler/Verarbeiter unterschiedliche Bedeutungen haben. Die Milchproduzenten wollen keine C-Milch, da diese einen schlechten Preis hat. Die Milchkäufer/Verarbeiter wollen keine C-Milch, weil die Ablieferung dieser Milch freiwillig wäre. Diese Freiwilligkeit müsste gemäss dem Standardmilchkaufvertrag der BOM von jedem Milchkäufer sichergestellt werden. Ein solches Lieferregime würde aber voraussetzen, dass jeder Produzent weiss, wieviel er monatlich liefern kann, bzw muss. Diese Vertragsmenge müsste schriftlich festgelegt sein. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit! In jedem Liefervertrag ist es doch normal, dass die Menge und der Preis festgehalten sind. Für die Milchwirtschaft gilt diese Normalität leider nicht, worauf BIG-M schon mehrmals hingewiesen hat.
Mit kämpferischen Grüssen BIG-M