Alles wird teurer, nur der Milchpreis wird eingefroren!

Die Branchenorganisation Milch BOM hat entschieden: Der A-Richtpreis wird um 5 Rappen auf 78 Rappen angehoben. Allerdings erst ab Mitte April. Zudem wird er für das gesamte Jahr 2022 auf 78 Rappen fixiert. Das schreit nach einer Erklärung:

Die BOM hat ein Berechnungsmodell, welches den A-Richtpreis in Abhängigkeit vom Molkereimilchpreisindex vom BLW errechnet. Diese Berechnung braucht es aber nur dann, wenn keine Einigung über den Richtpreis erzielt wird. Aktuell ergibt diese Berechnung einen Richtpreis von 76 Rappen (gerundet). Das heisst, ein 3 Rappen höherer Richtpreis war bereits vor der Verhandlung sicher. In den Verhandlungen hat man sich auf 5 geeinigt. Erkauft haben die Produzentenvertreter in der BOM sich die 2 Rappen Aufschlag mit der Einfrierung des Richtpreises bis Ende Jahr. Weitere Kostensteigerungen auf den Milchviehbetrieben werden so in den nächsten 9 Monaten allein von den Bauern getragen werden! Denn Mit der aktuellen Knappheit an Milch steigen die Einflussfaktoren für den Index vom BLW rasant an. Und auch die Preise für unsere Produktionsmittel steigen kontinuierlich. Im Moment deutet auch nichts auf eine Trendwende hin. Dass der Richtpreis für das ganze Jahr eingefroren wird ist deshalb eine Katastrophe. 

Dazu kommt, dass die Milchpreiserhöhung erst im April umgesetzt wird. BIG-M kann sich nicht erinnern, dass jemals eine Richtpreissenkung mit Verzögerung umgesetzt wurde. Dass nun bei einer Richtpreiserhöhung zu solchen Verzögerungen gegriffen wird, ist eine absolute Frechheit. Es war bereits im Voraus bekannt, dass der Richtpreis um einige Rappen steigen muss. Ob die Preiserhöhung auch voll umgesetzt wird, ist zudem noch unklar. Es ist leider nach wie vor Fakt, dass die Bauern einen Milchpreis erhalten, welcher deutlich unter dem Richtpreis liegt.

Dieser Entscheid zeigt einmal mehr auf, wer in der BOM das Sagen hat. Egal ob zu wenig Milch auf dem Markt ist, die Verarbeiter und Detailhändler kommen nie zu kurz. Das sind schlechte Voraussetzungen um den Rückgang der Milchproduktion in der Schweiz auf zu halten.

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