Der Kniefall des Preisüberwachers vor den Grossverteilern

Der Preisüberwacher untersuchte die Margen von Label – und Bio-Produkten bei den beiden orangen Riesen. Er stellte (für uns wenig überraschend) fest, dass diese überhöht sind. Die Migros verhinderte eine Veröffentlichung des Berichtes mit rechtlichen Schritten. Darüber berichteten die Medien aber erst später. 

BIG-M hat Einsicht in den Schriftverkehr bekommen, welcher zwischen Migros und dem Preisüberwacher stattgefunden hat, bevor der Preisüberwacher die Medien orientierte. Viele Stellen sind leider eingeschwärzt. Das hat die Migros so verlangt. Beim Durchlesen der vielen Seiten fällt auf, dass die Migros bei der Begründung, warum dieses und jenes nicht gesagt werden darf, nicht gerade zimperlich ist. Es heisst dann:“ Offensichtlich falsche Angaben. Verletzung der Untersuchungspflichten durchs Abstellen und Zitieren von einfachen online Zeitungsartikeln (watson).“ Oder: “Unzulässiges „Herauspicken’‘ eines Beispiels……..“. Der Preisüberwacher wird sogar noch geschulmeistert: “Diese mono-kausale Argumentation ist schlicht falsch und einer staatlichen Wettbewerbsbehörde unwürdig“.

 
Der Preisüberwacher schreibt: „ Die Posten PR und Werbung scheinen besonders relevant, da die Bio-Linie oft «als Kommunikationsplattform» verwendet werde, sprich als Mittel, um interessante Zielgruppen in den Laden zu bringen“. Die Migros fordert daraufhin: “Streichen, weil falsche, irreführende und unbelegte Angaben“. Überhaupt qualifiziert   Migros den Preisüberwacher unzählige Male ab mit Begriffen wie:“ fragwürdig, rufschädigend, unzulässige Herabsetzung, unhaltbar, diskreditierend, unzulässige Stimmungsmache, einseitig usw.“
 
Auf all die Änderungswünsche der Migros reagiert der Preisüberwacher genervt: “Sie fordern praktisch, dass der Preisüberwacher die Sichtweise der Migros übernimmt.“ In einem  intensiven Mailwechsel zwischen Migros und dem Preisüberwacher im Januar 2023 wurde viel gestritten. Doch am Ende knickt der Preisüberwacher ein und schreibt am Schluss: “ ….doch muss ich an dieser Stelle festhalten, dass wir Ihre rechtliche Beurteilung nicht teilen und unser Entgegenkommen ohne jegliche Anerkennung von Tatsachen oder Pflichten und somit unpräjudiziell sehen. Wir haben Ihre gewünschten Bereinigungen einzig deshalb vorgenommen, um einer Rechtsstreitigkeit im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit vorzubeugen……“
 
Für BIG-M drängt sich eine wichtige Frage auf: Wieso muss eine Bundesstelle den Bericht einer Untersuchung zuerst der Migros vorlegen? Wenn im Frühling die Buchhaltungen der Landwirtschaftsbetriebe kommuniziert werden bestimmt einzig und allein die Verwaltung, was dazu gesagt wird.  Und wenn eine Studie über die Landwirtschaft gemacht wird, geht diese ja auch nicht zum Bauernverband, damit er bestimmen kann, wie das Ergebnis kommuniziert wird.  Das ist doch eine Ungleichbehandlung sondergleichen. Da spielt es offenbar keine Rolle, ob der Text „rufschädigend“  ist. Sind die Grossverteiler wirklich soviel wichtiger als die Bäuerinnen und Bauern, dass man vor ihnen einen Kniefall machen muss?
 

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